Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.
11. Februar 2025Inkrafttreten
Ab 12. August 2026Der überwiegende Teil wird anwendbar
2027 bis 2030Weitere Verpflichtungen
Bis 2040Zusätzliche Zielvorgaben
Die wichtigsten Anforderungen
- Recyclingfähigkeit
- Verpackungsminimierung
- Mindestanteile an Rezyklaten
- Wiederverwendung
- Kennzeichnung
- Dokumentationspflichten
Handlungsempfehlungen des BuVNK
- Analyse aller eingesetzten Verpackungen
- Prüfung der Recyclingfähigkeit
- Ermittlung der Rezyklatanteile
- Aufbau einer belastbaren Dokumentation
- Überprüfung der Lieferkette
- Einführung digitaler Nachweissysteme
Design for Recycling: Bereits während der Produktentwicklung sollten Unternehmen Materialien, Materialkombinationen, Klebstoffe, Etiketten, Farben und die spätere Sortierung berücksichtigen.