Bundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation e.V. i.G.

Bundesverband für EmpCo, Green Claims, PPWR und verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation

Der BuVNK bündelt Fachinformationen und Orientierung zu EmpCo, Green Claims, PPWR und verifizierter Nachhaltigkeitskommunikation für Unternehmen in Deutschland und Europa.

Neutralität Wissenschaftlichkeit Transparenz
BuVNK Bildmarke
EmpCo-RichtlinieAnwendung seit 27. September 2026
PPWRSeit 12. August 2026
Green Claims DirectiveGesetzgebungsverfahren
OrientierungBegleitung regulatorischer Entwicklungen
FachinformationenGeplante Whitepaper und Leitfäden sowie Handlungsempfehlungen
AustauschWirtschaft, Wissenschaft, Politik und Behörden
VertrauenNachvollziehbare und überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation

Über den Verband

Der BuVNK schafft Orientierung, Transparenz und Vertrauen.

Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung verändert die Kommunikation von Unternehmen grundlegend.

Mit geltenden und umgesetzten Regelwerken wie EmpCo, der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), der CSRD und weiteren Rechtsakten steigen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Die separate Green Claims Directive befindet sich dagegen weiterhin im EU-Gesetzgebungsverfahren.

Der Bundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation e.V. i.G. wurde gegründet, um Unternehmen, Industrie, Handel, Wissenschaft, Politik und Verbraucher bei der transparenten und rechtskonformen Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen.

Der BuVNK konzentriert sich auf verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation und die praktische Einordnung regulatorischer Anforderungen für Unternehmen.

Regulatorische EntwicklungenBegleitung und Analyse regulatorischer Entwicklungen
FachinformationenGeplante Whitepaper und Leitfäden sowie Handlungsempfehlungen
Best PracticesEntwicklung gemeinsamer Standards und Best Practices
Fachlicher AustauschAustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden

Unsere Mission und Vision

Nachhaltigkeit darf nicht nur behauptet werden – sie muss nachvollziehbar sein.

Unsere Mission

Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig auf objektiven Kriterien, wissenschaftlichen Nachweisen und transparenten Verfahren beruhen.

Wir fördern die Entwicklung gemeinsamer Standards, unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen und begleiten die Transformation hin zu einer verantwortungsvollen Nachhaltigkeitskommunikation.

Unsere Vision

Wir möchten die führende Kompetenzplattform Europas für verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation werden.

Unsere Vision ist ein Markt, in dem Verbraucher Umweltinformationen vertrauen können, Unternehmen klare Orientierung erhalten und nachhaltige Innovationen nicht durch Greenwashing benachteiligt werden.

Unsere Aufgaben

Der Bundesverband verfolgt insbesondere folgende Aufgaben:

Förderung transparenter, wissenschaftlich fundierter und nachvollziehbarer Nachhaltigkeitskommunikation.

Regulatorische Entwicklungen

  • Marktbeobachtung
  • Analyse regulatorischer Entwicklungen
  • Dialog und angestrebter Austausch mit europäischen Institutionen

Fachinformationen

  • Geplante Veröffentlichung von Whitepapern
  • Geplante Erstellung von Leitfäden
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen

Nachhaltigkeits­kommunikation

  • Förderung transparenter Nachhaltigkeitskommunikation
  • Bekämpfung von Greenwashing
  • Förderung wissenschaftlich fundierter Umweltinformationen

Dialog und Netzwerke

  • Dialog mit Behörden
  • Aufbau internationaler Netzwerke
  • Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik

Best Practices und Forschung

  • Entwicklung von Best Practices
  • Unterstützung von Forschungsvorhaben
  • Mitgestaltung zukünftiger Standards

Nachweise und Veranstaltungen

  • Förderung digitaler Nachweissysteme
  • Planung von Fachveranstaltungen und Austauschformaten
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen

Unsere Grundsätze

Wofür der BuVNK steht.

01Neutralität

Wir vertreten keine einzelnen Marktteilnehmer.

02Wissenschaftlichkeit

Unsere Empfehlungen basieren auf anerkannten Erkenntnissen.

03Transparenz

Nachhaltigkeitskommunikation muss nachvollziehbar und überprüfbar sein.

04Unabhängigkeit

Der Verband arbeitet unabhängig von wirtschaftlichen Einzelinteressen.

05Praxisnähe

Wir entwickeln Lösungen, die Unternehmen im Alltag umsetzen können.

06Europäische Perspektive

Wir begleiten die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung und fördern den internationalen Austausch.

EU-Regulierungsmonitor

Die wichtigsten europäischen Rechtsvorschriften für Nachhaltigkeits­kommunikation.

Viele dieser Regelwerke greifen ineinander und betreffen unterschiedliche Bereiche – von der Produktentwicklung über Verpackungen bis hin zur Nachhaltigkeitskommunikation und Berichterstattung.

Anwendung seit 27. September 2026

EmpCo-Richtlinie

Schwerpunkt: Verbraucherschutz und Greenwashing.

EU 2024/825bereits beschlossen
Gesetzgebungsverfahren

Green Claims Directive

Schwerpunkt: Nachweis freiwilliger Umwelt-Claims.

europäische EbeneÄnderungen möglich
EU-Verordnung

PPWR

Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Kreislaufwirtschaft.

unmittelbare Geltungseit 12. August 2026
Nachhaltige Produktgestaltung

ESPR

Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Ressourceneffizienz und digitale Produktinformationen.

ÖkodesignGrundlage für den DPP
Digitale Produktinformationen

Digital Product Passport

Standardisierte digitale Informationsbasis über Produkte.

Material und RecyclingKonformität
Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD

Viele Unternehmen müssen künftig detailliert über Umwelt, Klima, soziale Verantwortung und Unternehmensführung berichten.

Corporate SustainabilityReporting
Berichtsstandards

ESRS

Die ESRS definieren den konkreten Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.

InformationenKennzahlen
Klassifizierungssystem

EU-Taxonomie

Ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten.

nachhaltige InvestitionenGreenwashing vermeiden
Digitaler Batteriepass

EU-Batterieverordnung

CO₂-Fußabdruck, Recyclingquoten, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten.

BatterieverordnungNachhaltigkeitsanforderungen

EU-Regularien im Überblick

Fachinformationen zu den wichtigsten Regelwerken.

Der Bundesverband unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen.

Die neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

+

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive ist eine der bedeutendsten europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern.

28. Februar 2024Verabschiedung der Richtlinie
26. März 2024Inkrafttreten der Richtlinie
Bis 27. März 2026Umsetzung in nationales Recht
Ab 27. September 2026Anwendung der neuen Vorschriften

Welche Unternehmen sind betroffen?

  • Hersteller und Markeninhaber
  • Importeure, Händler und Online-Shops
  • Verpackungshersteller
  • Lebensmittel-, Kosmetik-, Textil-, Möbel- und Elektronikunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen

Welche Aussagen sind besonders kritisch?

  • nachhaltig, umweltfreundlich, ökologisch und grün
  • klimafreundlich, klimaneutral und CO₂-neutral
  • emissionsfrei und ressourcenschonend
  • biologisch abbaubar, recycelbar und plastikfrei
  • grafische Elemente und selbst entwickelte Umweltsiegel

Was gilt seit 27. September 2026 besonders?

  • allgemeine Umweltaussagen nur bei nachweisbarer anerkannter hervorragender Umweltleistung
  • Aussagebezug darf nicht weiter reichen als die belegte Eigenschaft
  • produktbezogene Klimaclaims dürfen nicht auf Kompensation gestützt werden
  • Nachhaltigkeitssiegel nur auf Basis eines Zertifizierungssystems oder einer staatlichen Festsetzung
  • weitere Aussagen müssen klar, sachlich richtig und nicht irreführend sein

Welche Folgen können Verstöße haben?

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche
  • gerichtliche Auseinandersetzungen
  • behördliche Maßnahmen oder Sanktionen, soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies vorsieht
  • Anpassung oder Entfernung unzulässiger Werbung
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust
Handlungsempfehlungen des BuVNK: Überprüfung bestehender Nachhaltigkeitsclaims, Dokumentation der zugrunde liegenden Nachweise, Aufbau eines Claim-Managements, Schulung von Marketing- und Vertriebsteams sowie Einführung transparenter Prüf- und Freigabeprozesse.
EU-Gesetzgebungsvorschlag · Stand 8. Oktober 2026: anhängig

Green Claims Directive

+

Die Green Claims Directive ist ein separater EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der Europäischen Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren weiterhin anhängig. Der Vorschlag sieht zusätzliche Anforderungen an Begründung, Kommunikation und Verifizierung ausdrücklicher Umwelt-Claims vor; diese vorgeschlagenen Anforderungen sind noch kein geltendes Recht.

Welche Anforderungen sieht der Vorschlag vor?

  • wissenschaftlich fundiert
  • nachvollziehbar dokumentiert
  • objektiv überprüfbar
  • transparent kommuniziert
  • aktuell

Welche Nachweise nennt der Vorschlag als besonders relevant?

  • wissenschaftliche Studien und Laborprüfungen
  • Materialanalysen und CO₂-Bilanzen
  • Lebenszyklusanalysen
  • Lieferantenerklärungen und Zertifizierungen
  • Auditberichte, Dokumentationen und Rückverfolgbarkeitsnachweise
Fachlicher Hinweis · Stand 8. Oktober 2026: EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive bleibt ein anhängiger EU-Gesetzgebungsvorschlag; Inhalt und weitere Verfahrensschritte können sich noch ändern.
Die neue europäische Verpackungsverordnung

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

+

Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.

11. Februar 2025Inkrafttreten
Ab 12. August 2026Der überwiegende Teil wird anwendbar
2027 bis 2030Weitere Verpflichtungen
Bis 2040Zusätzliche Zielvorgaben

Die wichtigsten Anforderungen

  • Recyclingfähigkeit
  • Verpackungsminimierung
  • Mindestanteile an Rezyklaten
  • Wiederverwendung
  • Kennzeichnung
  • Dokumentationspflichten

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Analyse aller eingesetzten Verpackungen
  • Prüfung der Recyclingfähigkeit
  • Ermittlung der Rezyklatanteile
  • Aufbau einer belastbaren Dokumentation
  • Überprüfung der Lieferkette
  • Einführung digitaler Nachweissysteme
Design for Recycling: Bereits während der Produktentwicklung sollten Unternehmen Materialien, Materialkombinationen, Klebstoffe, Etiketten, Farben und die spätere Sortierung berücksichtigen.
Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Digital Product Passport (DPP)

+

Der Digitale Produktpass gehört zu den zentralen Zukunftsprojekten der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, Informationen über Produkte künftig digital, standardisiert und transparent entlang ihres gesamten Lebenszyklus verfügbar zu machen.

Welche Informationen kann ein Digitaler Produktpass enthalten?

  • Herstellerinformationen und Produktidentifikation
  • Materialzusammensetzung und verwendete Rohstoffe
  • Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit
  • Reparaturinformationen, Ersatzteile und Wartungshinweise
  • CO₂-Fußabdruck, Zertifizierungen und Nachweise
  • Entsorgungshinweise und QR-Code

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Produktdaten systematisch erfassen
  • Materialinformationen dokumentieren
  • Nachweise digital verwalten
  • Lieferketten transparent aufbauen
  • regulatorische Entwicklungen beobachten
  • digitale Informationssysteme frühzeitig integrieren
Die Verbindung zur PPWR: Der Digitale Produktpass kann Materialinformationen, Rezyklatanteile, Recyclinginformationen und Konformitätsnachweise bereitstellen.

Greenwashing und Nachhaltigkeitsclaims

Allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen zuerst auf ihre Zulässigkeit geprüft werden; erst danach folgen Aussagebezug und Nachweise.

Greenwashing beschreibt den Versuch, Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen umweltfreundlicher oder nachhaltiger darzustellen, als sie tatsächlich sind. Häufig entstehen irreführende Nachhaltigkeitsclaims dadurch, dass Aussagen zu allgemein formuliert, unvollständig erklärt oder nicht ausreichend belegt werden.

Problematisch

„Unser Produkt ist nachhaltig.“

„Nachhaltig“ kann Umwelt-, soziale und weitere Nachhaltigkeitsaspekte umfassen. Vermittelt die Aussage eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, muss eine anerkannte hervorragende Umweltleistung für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Beleg nur für einen Einzelaspekt rechtfertigt nicht automatisch eine umfassende Produktaussage.

Beispielhafte Richtung

„Die Verpackung enthält 85 % recycelten Kunststoff.“

Eine konkrete Prozentangabe darf nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich zutrifft, aktuell ist und für die betreffende Verpackung belastbar nachgewiesen werden kann.

Unzulässig bei Kompensationsbezug

„100 % klimaneutral.“

Wird eine produktbezogene Aussage über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen auf Kompensation gestützt, ist sie unzulässig. Eine Berechnung, Zertifizierung oder transparente Darstellung der Kompensation macht einen solchen Produktclaim nicht zulässig.

Sachliche Alternative

Emissionen und Klimaschutzinvestitionen getrennt kommunizieren.

Produktbezogene Emissionsdaten nur mit tatsächlicher Datengrundlage darstellen. Informationen zu separat finanzierten Klimaschutz- oder Kompensationsprojekten klar davon trennen und keinen Eindruck erzeugen, das Produkt selbst sei dadurch klimaneutral oder emissionsärmer.

Ist die Aussage in dieser Form überhaupt zulässig?
Ist sie objektiv richtig und belastbar nachweisbar?
Ist die Aussage vollständig?
Wird der Verbraucher nicht irregeführt?
Sind die Daten aktuell?
Ist die Aussage eindeutig formuliert?
Sind die Nachweise dokumentiert?
Würde ein unabhängiger Dritter dieselbe Schlussfolgerung ziehen?

Lösungen aus dem Netzwerk

Digitale Nachweise schaffen Vertrauen.

Fördermitglieder und Förderpartner aus dem Netzwerk des BuVNK entwickeln digitale Lösungen zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

Nachhaltigkeits- und Umweltclaims

CLAIMTRUST®

Verifizierung von Nachhaltigkeits- und Umweltclaims mit digitalem Nachweis und transparenter Dokumentation.

Rezyklatanteile nach PPWR

TECHUM®

Digitale Dokumentation und Verifizierung von Rezyklatanteilen nach den Anforderungen der PPWR und MKO.

Kompostierbarkeit

100% COMPOSTABLE®

Nachweis und Dokumentation der Kompostierbarkeit von Produkten und Verpackungen.

Die Darstellung einzelner Lösungen ist keine Zertifizierung, Prüfung oder fachliche Empfehlung durch den BuVNK.

Fördermitgliedschaft

Unterstützen Sie unabhängige Nachhaltigkeits­kommunikation.

Als Fördermitglied unterstützen Sie die fachliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Arbeit des BuVNK. Abhängig von der Förderstufe sind Fachinformationen sowie geplante Veranstaltungen, Dialogformate und Netzwerkangebote vorgesehen.

✓Regulatorische Updates, geplante Whitepaper und praxisnahe Leitfäden
✓Zugang zu ausgewählten geplanten Veranstaltungen, Webinaren und Fachformaten
✓Teilnahme an geeigneten Dialogformaten und Arbeitsgruppen
✓Fachlicher Austausch mit Experten und dem Netzwerk des BuVNK

Fördermitgliedschaften

Der Jahresbeitrag richtet sich bei Unternehmen nach dem Jahresumsatz.

Persönlich
Persönliches FördermitgliedFür Fach- und Führungskräfte · Fachinformationen, ausgewählte Veranstaltungen und Netzwerk
249 € / Jahr
Business
Business Fördermitglied SBis einschließlich 1 Mio. € Jahresumsatz · Basiszugang zu Fachinformationen, Updates und Veranstaltungen
1.500 € / Jahr
Business Fördermitglied MÜber 1 bis einschließlich 5 Mio. € Jahresumsatz · Erweiterte Fach- und Netzwerkformate
3.000 € / Jahr
Business Fördermitglied LÜber 5 bis einschließlich 25 Mio. € Jahresumsatz · Regelmäßiger Fachdialog und Arbeitsgruppen
5.000 € / Jahr
Corporate
Corporate FördermitgliedÜber 25 bis einschließlich 100 Mio. € Jahresumsatz · Roundtables und vertiefte Fachformate
10.000 € / Jahr
Corporate Plus FördermitgliedÜber 100 bis einschließlich 500 Mio. € Jahresumsatz · Mehrere Unternehmensvertreter und erweiterte Einbindung
15.000 € / Jahr
Executive Corporate FördermitgliedÜber 500 Mio. € Jahresumsatz · Erweiterter Fach-, Dialog- und Netzwerkzugang
25.000 € / Jahr
Die Einstufung erfolgt bei Unternehmen anhand des Jahresumsatzes. Für Organisationen ohne üblichen Unternehmensumsatz klären wir die passende Einstufung individuell. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des BuVNK; ihre Förderung begründet keine Stimm- oder Wahlrechte und keinen Anspruch auf ein bestimmtes Prüf-, Verifizierungs- oder Zertifizierungsergebnis.

Institutionelle Förderung

Förderpartnerschaften ab 50.000 € jährlich.

Für Unternehmen und Institutionen, die Forschungs-, Bildungs-, Veranstaltungs- und Kommunikationsformate des BuVNK in größerem Umfang fördern möchten.

Premium Förderpartner50.000 € / Jahr

Exklusive Dialogformate, ausgewählte Analysen und Studien, Kongresse, Roundtables sowie hervorgehobene Partnerdarstellung.

Strategischer Förderpartnerab 100.000 € / Jahr

Individuelle Fördervereinbarung für Expertenrunden, Forschungs-, Bildungs- und Veranstaltungsprojekte sowie definierte Kommunikationsformate.

Förderpartnerschaften werden schriftlich individuell vereinbart und begründen keine Mitgliedschafts-, Stimm- oder fachlichen Entscheidungsrechte.

Veranstaltungen, Publikationen und News

Informationen und Formate des Bundesverbands.

01

Geplante Veranstaltungen

Der BuVNK plant Fachveranstaltungen und Austauschformate zu Nachhaltigkeitskommunikation und Regulierung.

  • Fachkongresse und Foren
  • EmpCo- und PPWR-Fachformate
  • Round Tables
  • Experten-Workshops
  • Webinare
  • Mitglieder- und Netzwerktreffen
02

Geplante Publikationen

Der BuVNK plant die schrittweise Veröffentlichung fachlicher Materialien.

  • Whitepaper
  • Leitfäden
  • Marktstudien
  • Branchenreports
  • Jahresberichte
  • Stellungnahmen
  • Musterdokumente
  • Checklisten
  • FAQ
03

News

Der Newsbereich ist für aktuelle Informationen zu regulatorischen und fachlichen Entwicklungen vorgesehen.

  • Neue EU-Gesetze
  • Gerichtsentscheidungen
  • Marktentwicklungen
  • Behördeninformationen
  • Forschung
  • Neue Leitfäden
  • Veranstaltungen
  • Veröffentlichungen

Der Vorstand

Gemeinsam für glaubwürdige Nachhaltigkeits­kommunikation.

Der Bundesverband wird von einem unabhängigen Vorstand geführt, der sich aus erfahrenen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Wissenschaft und Kommunikation zusammensetzt.

Ikaba Okute, Vizepräsident und Schatzmeister des BuVNK
Vizepräsident & Schatzmeister

Ikaba Okute

Vizepräsident und Schatzmeister des Bundesverbandes für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation.

Beide Vorstandsämter werden derzeit in Personalunion wahrgenommen.

Wissenschaftlicher und Fachlicher Beirat

Der Beirat befindet sich derzeit im Aufbau.

Namen und Funktionen werden nach erfolgter Berufung der Beiratsmitglieder ergänzt. Vorgesehen sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Industrie, Wirtschaft, Zertifizierung, Recht und Nachhaltigkeit.

  • wissenschaftliche Beratung
  • Begleitung regulatorischer Entwicklungen
  • Qualitätssicherung
  • Entwicklung von Leitfäden
  • Stellungnahmen
  • Mitwirkung an Fachveranstaltungen
Offizielle Fachquellen · Stand 8. Oktober 2026: UWG-Anhang · Richtlinie (EU) 2024/825 · EU-Kommission: Green Claims · PPWR – Verordnung (EU) 2025/40

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nachhaltigkeits­kommunikation.

Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung wirft bei vielen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Der Bundesverband beantwortet die häufigsten Fragen verständlich und praxisnah.

Muss jedes Unternehmen die neuen EU-Vorgaben beachten?
Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern ob ein Unternehmen im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt und ob die konkrete Aussage in den Anwendungsbereich fällt.
Was ist ein Nachhaltigkeitsclaim?
Ein Nachhaltigkeitsclaim ist jede Aussage, die den Eindruck vermittelt, dass ein Produkt, eine Verpackung, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen positive Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften besitzt. Auch Symbole, Farben oder selbst entwickelte Umweltlogos können einen Nachhaltigkeitsclaim darstellen.
Darf ich weiterhin den Begriff „nachhaltig“ verwenden?
„Nachhaltig“ ist ein sehr weit gefasster Begriff und kann Umwelt-, soziale oder weitere Nachhaltigkeitsaspekte ansprechen. Vermittelt die Aussage eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, muss eine anerkannte hervorragende Umweltleistung für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Nachweis zu nur einem Einzelaspekt rechtfertigt nicht automatisch eine umfassende Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen.
Sind Zertifikate künftig Pflicht?
Nicht jeder einzelne Umweltclaim benötigt ein Zertifikat. Für Nachhaltigkeitssiegel gelten jedoch besondere Vorgaben: Sie dürfen grundsätzlich nur auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein. Unabhängig davon muss die konkrete Aussage rechtlich zulässig und sachlich belastbar sein.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie nur große Unternehmen?
Nein. Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern und knüpfen nicht allein an eine bestimmte Unternehmensgröße an. Entscheidend sind die konkrete Aussage, ihr Kontext und der Anwendungsbereich der jeweiligen Vorschrift.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?
EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive ist dagegen weiterhin ein EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der Europäischen Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren noch anhängig; vorgesehene Anforderungen an Begründung, Nachweisführung und Verifizierung können sich daher noch ändern.
Welche Rolle spielt die PPWR?
Die PPWR betrifft in erster Linie Verpackungen. Sie regelt unter anderem Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Dokumentation.
Wie kann sich mein Unternehmen vorbereiten?
Bestehende Claims überprüfen, Nachweise dokumentieren, interne Freigabeprozesse einführen, Marketing und Compliance enger verzahnen, Mitarbeitende schulen, regulatorische Entwicklungen beobachten und frühzeitig auf transparente Verifizierungsverfahren setzen.

Kontakt

Gemeinsam Nachhaltigkeits­kommunikation gestalten.

Sie möchten Fördermitglied oder Förderpartner werden? Wir klären gemeinsam die passende Förderform.

BundesverbandBundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation e.V. i.G.
AdresseFriedrichstraße 95
10117 Berlin
Deutschland
Internetwww.buvnk.de

Kontakt

Bundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeits­kommunikation e.V. i.G.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und per Hostinger SMTP an den Bundesverband übermittelt.